Fernkurs: Sprechfunkzeugnis SRC/UBI

 

 
Das Unterrichtspaket besteht aus mehreren Lektionen der 2 Kurstage, über 80 Übungsaufgaben und Musterlösungen sowie die Korrektur der Hausaufgaben und Betreuung per Telefon und eMail. 
 
Natürlich können Sie während Ihrer Ausbildungszeit an einem eventuell stattfindenden Seminaren hier in Steinhude teilnehmen, Anmeldung erforderlich! 
 
UBI - UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
 

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstrassen. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung: ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

 

Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und
- Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

 
 
SRC - Beschr. gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate
   

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Folgende Kenntnisse sind nachzuweisen:
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.  
 
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS) - Anlage nachgewiesen werden. Dazu erhalten Sie eine Simulationssoftware für den DSC-Controler, um den praktischen Umgang mit der Funkanlage zu üben.
 
Wir sind bemüht, Ihnen das beste Rüstzeug für eine erfolgreiche Prüfung mitzugeben. Das beweisen auch unsere Prüfungserfolge: 100%
Deshalb erhalten Sie zusätzlich zu dem Unterrichtspaket ein PC-Lernprogramm zum Trainieren der Prüfungsfragen und Musterantworten.  
 
Als Ergänzung können Sie für die praktische Übung am Funkgerät eine Lernsoftware erwerben, mit der Sie auf dem heimischen PC die Bedienung des Funkgerätes üben können.
 
Vor der Prüfung können Übungen am Funkgerät in der Segelschule als Vorbereitungsabend auf die Prüfung gebucht werden. Kosten: 40,-/Std. Hier können noch ausgiebig Fragen zur Prüfung erörtert werden.
 
Kosten:
Theorie-Fern-Kurs:   235,-
Prüfungsfragen:   inclusive
Lernprogramm:   24,-
Simulationssoftware DSC:   49,-
Prüfungsgebühren   nicht enthalten
 
  

Funk Einführung 2011 verschoben:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge vom 1. April 2011 auf den

1. Oktober 2011

erneut verschieben. Diese Änderung wird in der nächsten Ausgabe des Verkehrsblattes bekannt gegeben. Damit werden die neuen Fragenkataloge für das SRC, das LRC, die Anpassungsprüfung und dann auch für das UBI gleichzeitig anwendbar. Bewerber, die ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2011 einreichen, können auch danach nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Gleiches gilt für Bewerber, die eine Prüfung vor dem 1. Oktober 2011 nicht bestanden haben und sich bis zum 30. September 2011 zur Wiederholung der Prüfung anmelden.

 
Prüfungstermine:
 
Prüfungsausschuß Bremen
 
 
Kommentare von erforgreichen Absolventen:
"...Dein Script zu den Funkscheinen hat mir super für die Vorbereitung geholfen. Die Unterlagen, die die anderen Teilnehmer zum Teil bei der Prüfung dabei hatten, fand ich vom Aufbau lange nicht so gut, manchmal sogar verwirrend. ..."

 

 
(c) Markus Schwarz
   
   
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